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Institut für Baumgesundheit

Unter Baumkontrolle

...versteht man die regelmäßige Kontrolle eines

Baumbestandes. Dies ist keine freiwillige Leistung,

sondern gesetzlich vorgeschrieben!

Obwohl es den wenigsten bekannt ist, ist jeder Baumbesitzer neben  § 1319 AGBG (Verkehrssicherungspflicht) ebenfalls aufgrund des Nachbarschaftsrechts und Forstgesetz dazu verpflichtet seine Bäume so zu erhalten, dass davon keine Gefahr für Dritte ausgehen kann. Der Baumbesitzer haftet im Schadensfall, wenn dieser durch den mangelhaften Zustand eines Baums hervorgerufen wurde und er nicht beweisen kann, alles Notwendige getan zu haben, um den Schaden im Vorfeld abzuwenden. Bei den Baumkontrollen richten wir uns nach der ÖNORM L1122 Die Baumkontrolle muss von einem eigens dafür geschulten und ausgebildeten Fachmann erfolgen und mit Hilfe eines Baumkatasters belegt werden können und wird bei uns durch einen FLL zertifizierten Spezialisten (auf die in Österreich gültige Gesetzlage geprüft) ausgeführt. Ein weiter Vorteil einer regelmäßigen Kontrolle ist eine genaue Erfassung des Baumbestandes und eine perfekt geplante Baumpflege, denn durch die regelmäßige Kontrolle werden erforderliche Maßnahmen sofort erkannt. Baumpflegedienstleistungen (Schnittmaßnahmen und Fällungen) bietet das Institut für Baumgesundheit allerdings nicht an da wir so ein objektives Arbeiten garantieren können. Gerne organisieren und überwachen wir aber die Maßnahmen durch verlässliche Unternehmen um unseren Kunden ein Komplettpaket vermitteln zu können. Hierbei garantieren wir selbstverständlich, daß nur soviel Schnittmaßnahmen in Auftrag gegeben werden, wie aus Gründen der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit notwendig sind.